Junge Frau Pflegeausbildung

Informationen zum Ausbildungsfonds
der Pflegeberufe Schleswig-Holstein in Leichter Sprache

Logo des Ausbildungsfonds

Herzlich Willkommen

Sie sind auf der Internet·seite www.ausbildungsfonds-sh.de.
Hier finden Sie viele Infos zum Ausbildungs·fonds
für die Pflege·berufe in Schleswig-Holstein.
Die Infos auf dieser Seite sind besonders wichtig für:

  • Pflege·einrichtungen,
  • Kranken·häuser
  • und Pflege·schulen in Schleswig-Holstein.
Geld

Fonds ist ein anderes Wort für Geld.
Das Geld ist für eine bestimmte Sache.
Beim Ausbildungs·fonds Schleswig-Holstein
ist das Geld für Berufs·ausbildungen in Pflege·berufen.
Im Text steht oft nur das kurze Wort: Fonds.
Der Text ist so kürzer und man muss weniger lesen.
Mit Fonds ist das Geld im Ausbildungs·fonds gemeint.

Mann im Büro

Mit dem Wort Ausbildungs·fonds
sind die Mitarbeiter gemeint.
Denn: Für den Ausbildungs·fonds arbeiten Menschen.
Sie prüfen Infos und berechnen viele Dinge.

Pflegedienst

Sie wollen in einer Pflege·einrichtung arbeiten?
Sie wollen eine Pflege·ausbildung machen?

Hier bekommen Sie Infos zur Pflege·ausbildung.

Zeichen Leichte Sprache von Inclusion Europe

Diese Internet·seite ist in Leichter Sprache.
Leichte Sprache ist gut für viele Menschen.

Denn:
Alle Menschen können Leichte Sprache verstehen.
Leichte Sprache bedeutet zum Beispiel:

  • keine Fachsprache.
  • eine große Schrift.
  • viele Absätze im Text.
Mann und Frau

Auf dieser Internet·seite stehen meistens
nur die Wörter für Männer.
Zum Beispiel: Kranken·pfleger.
Mit den Wörtern sind aber auch Frauen gemeint.

Das ist der Ausbildungs·fonds für Pflege·berufe

Im Pflege·bereich gibt es viele Arbeits·plätze.
Aber: Es gibt zu wenige Mitarbeiter.
Die Mitarbeiter fehlen in den Pflege·berufen.
Zum Beispiel fehlen:

  • Alten·pfleger
  • Kinder·kranken·pfleger
  • Gesundheits·pfleger
Krankenpflegerin hilft Mann

Darum hat die Regierung von Deutschland
ein neues Gesetz gemacht.
Das neue Gesetz heißt Pflege·berufe·gesetz.
Darum gibt es das neue Pflege·berufe·gesetz:

  • Mehr Menschen sollen in Pflege·berufen arbeiten.
  • Die Pflege·ausbildung soll besser werden.
Gesetzbuch

Im neuen Pflege·berufe·gesetz steht auch:
Es gibt nur noch eine Ausbildung für alle Pflege·berufe.
Nach der Ausbildung ist man Pflege·fachfrau oder
man ist Pflege·fachmann.

Pflegedienst

Pflege·ausbildungen kosten viel Geld.
Ein Teil von dem Geld ist aus dem Fonds.
Mit Geld aus dem Fonds bezahlt man zum Beispiel
das Gehalt für die Auszubildenden.

Geld

Auch die Pflege·einrichtungen bekommen Geld.
Sie sollen gute Pflege·ausbildungen anbieten können.
Und genug Zeit für die Pflege·ausbildungen haben.

Krankenhaus

Wer das Geld in den Fonds bezahlt

Das meiste Geld im Fonds
bezahlen die Kranken·häuser.
Sie bezahlen mehr als die Hälfte vom Geld.

Krankenpflegerin hilft Mann

Auch stationäre und ambulante Pflege·einrichtungen bezahlen viel Geld in den Fonds.

Stationär heißt:
Man ist immer oder für längere Zeit
in einer Pflege·einrichtung.
Man schläft auch in der Pflege·einrichtung.
Stationäre Pflege·einrichtungen sind zum Beispiel
Alten·heime und Pflege·heime.
Ambulant heißt:
Man bekommt die Pflege zuhause.

Mitarbeiter in Anzügen

Etwas Geld bezahlen auch:

  • das Land Schleswig-Holstein.
  • die sozialen Pflege·versicherungen.
  • die privaten Pflege·versicherungen.
Info Zeichen

Wie bekommen die Pflege·einrichtungen
Geld aus dem Ausbildungs·fonds?

Ab dem 1. Januar 2020 können Pflege·einrichtungen
Geld aus dem Fonds bekommen.
Dafür braucht der Ausbildungs·fonds viele Infos.
Die Infos kommen von diesen Einrichtungen:

  • Kranken·häuser
  • Pflege·einrichtungen
  • Pflege·schulen

Zum Beispiel braucht der Ausbildungs·fonds die Info:
So viele Auszubildende machen eine Pflege·ausbildung ab dem Jahr 2020.

Brief

Die Einrichtungen müssen die Infos mitteilen.
Dafür hat der Ausbildungsfonds Briefe geschrieben.
Die Briefe wurden im April 2019 verschickt.

In den Briefen an die Einrichtungen steht:

Bitte melden Sie sich im Portal an.

Im Portal können Sie die Infos selbst eingeben.

Geld

Der Ausbildungsfonds schaut sich die Infos an.
Dann entscheidet der Ausbildungs·fonds:
So viel Geld bekommen die Pflege·einrichtungen und
die Pflege·schulen im Jahr 2020.
Der Ausbildungs·fonds entscheidet auch:
So viel Geld müssen die Pflege·einrichtungen bezahlen.

Oft gestellte Fragen und Antworten

Frage

Frage 1: Was heißen diese wichtigen Wörter?

Es gibt wichtige Wörter für den Ausbildungs·fonds.
Diese Wörter werden oft benutzt.
Hier erklären wir Ihnen kurz diese wichtigen Wörter.

Geld

Ausbildungs·budget

Budget ist ein anderes Wort für Geld.
Das Ausbildungs·budget zeigt:
So viel Geld kostet eine Pflege·ausbildung insgesamt.
Mit Ausbildungs·budget meint man also
das ganze Geld für eine Pflege·ausbildung.
Dazu gehört auch das Geld für die Auszubildenden.

Geld

Ausgleichs·zahlung

Pflege·einrichtungen bekommen Geld aus dem Fonds.
Das Geld bekommen sie jeden Monat.
Dazu gehört zum Beispiel das Auszubildenden·gehalt.
Ein anderes Wort für das Geld ist Ausgleichs·zahlung.
Pflege·einrichtungen mit vielen Auszubildenden
bekommen eine höhere Ausgleichs·zahlung.

Kalender Jahr

Finanzierungs·zeitraum

Das Geld aus dem Fonds wird für ein Jahr berechnet.
Zum Beispiel für das Jahr 2020.
Dieses Jahr nennt man auch Finanzierungs·zeitraum.

Mann im Büro

Festsetzungs·jahr

Das Jahr vor dem Finanzierungs·zeitraum heißt so:
Festsetzungs·jahr.
Im Festsetzungs·jahr berechnet der Ausbildungs·fonds:
So viel Geld braucht man im nächsten Jahr.

Geld

Gesamt·finanzierungs·bedarf

Die Mitarbeiter vom Ausbildungs·fonds
bekommen Infos zu den Kosten der Pflege·ausbildung.
Durch die Infos wissen die Mitarbeiter genau:
So viel kosten alle Pflege·ausbildungen in einem Jahr.
Diese Kosten nennt man Gesamt·finanzierungs·bedarf.

Geld

Umlage·betrag

Jede Pflege·einrichtung zahlt Geld in den Fonds.
Das Geld bezahlen die Pflege·einrichtung jeden Monat.
Dieses monatliche Geld nennt man Umlage·betrag.

Sektor in einem Krankenhaus

Sektor

Ein anderes Wort für Sektor ist Bereich.
In Pflege·einrichtungen und Kranken·häusern
gibt es oft verschiedene Bereiche.

In den Bereichen gibt es unterschiedliche Pflege:

  • Ambulante Pflege
  • voll·stationäre und teil·stationäre Pflege

Diese Bereiche nennt man auch Sektoren.

Krankenhaus

Frage 2: Wer macht beim Umlage·verfahren mit?

Alle Kranken·häuser und Pflege·einrichtungen
müssen beim Umlage·verfahren mitmachen.
Das heißt:
Die Kranken·häuser und Pflege·einrichtungen
müssen dem Ausbildungs·fonds Infos geben.
Sie müssen auch Geld in den Fonds bezahlen.

Brief

Frage 3: Wann müssen welche Infos eingegeben werden?

Die Mitarbeiter vom Ausbildungs·fonds
haben im April 2019 einen Brief geschrieben.
Den Brief haben alle Pflege·einrichtungen und
alle Pflege·schulen bekommen.
Im Brief steht zum Beispiel:
Bitte melden Sie sich für das Portal an.
Das Portal erreichen Sie über unsere Internet·seite

www.ausbildungsfonds-sh.de.

Internet

Die Pflege·einrichtungen und Pflege·schulen
müssen dann ihre Infos im Portal eingeben.
Zum Beispiel müssen sie eingeben:
So viele Auszubildende haben wir wahrscheinlich
im nächsten Jahr.
2 Monate vor dem Beginn der Ausbildungen
müssen sie noch mal neuere Infos eingeben.

Rechnen

Danach berechnet der Ausbildungs·fonds
den Gesamt·finanzierungs·bedarf.

Der Gesamt·finanzierungs·bedarf wird berechnet für:

  • ambulante Pflege·einrichtungen.
  • voll·stationäre Pflege·einrichtungen und teil·stationäre Pflege·einrichtungen.
  • Kranken·häuser.

Den Gesamt·finanzierungs·bedarf kann man dann
auf www.ausbildungsfonds-sh.de nachlesen.

Bescheid

Dann bestimmt der Ausbildungsfonds
den Umlage·betrag.

Die Pflege·einrichtungen und Kranken·häuser
bekommen einen Brief.
Im Brief bekommen sie den Umlage·betrag mitgeteilt.
Der Brief heißt so: Bescheid.
Der Ausbildungs·fonds zahlt den ersten Umlage·betrag am 10. Januar 2020.

31. Januar 2020

Die Ausgleichs·zahlungen werden später gezahlt.

Sie werden jeden Monat am Ende vom Monat gezahlt.
Die erste Ausgleichs·zahlung gibt es
frühestens am 31. Januar 2020.
Zur Ausgleichs·zahlung gibt es auch einen Bescheid.

15. Juni 2020

Ab dem 15. Juni 2019 berechnet der Ausbildungs·fonds das Geld für den Finanzierungs·zeitraum.

Die Berechnung ist für das Jahr 2020.
Ab dem 15. Juni 2020 müssen wieder
Infos im Portal eingegeben werden.

30. Juni 2021

Der Ausbildungs·fonds schreibt eine Abrechnung.
In der Abrechnung steht:

  • So viel Geld wurden aus Ausgleichs·zahlungen
    in den Fonds gezahlt.
  • So viel Geld haben die Ausbildungen gekostet.

Für den Finanzierungs·zeitraum 2020
muss die Abrechnung bis zum 30. Juni 2021 fertig sein.

30. Juni 2021

Auch für die Umlage·beträge gibt es eine Abrechnung
für den Finanzierungs·zeitraum 2020.
Die Abrechnung ist für die Träger der Ausbildung und
für die Kranken·häuser.
Die Abrechnung muss bis zum 30. Juni 2021 fertig sein. In der Abrechnung steht:

  • So viel Geld wurden aus Umlage·beträgen
    in den Fonds gezahlt.
  • So viel Geld haben die Ausbildungs·einrichtungen aus dem Fonds bekommen.
Internet

Frage 4:
Wie bekommt der Ausbildungs·fonds die Infos?

Die meisten Infos bekommt der Ausbildungs·fonds
über das Portal auf dieser Internet·seite.
Dafür muss man sich mit einem Passwort anmelden.
Über das Portal bekommt man auch E-Mails.
In den E-Mails steht zum Beispiel:

  • Diese Info muss noch eingegeben werden.
  • Und bis wann die Info eingegeben werden muss.
Brief

Es gibt auch Ausnahmen:
Ganz wichtige Infos bekommt man mit der Post.
Zum Beispiel Bescheide.
Bescheide bekommt man per Post.
Dafür muss man nicht ins Portal.

Pflegeschule

Frage 5: Was sind Mehrkosten für die Ausbildung?

Eine Ausbildung kostet viel Geld.
Man bezahlt 3 Dinge mit dem Geld für Ausbildungen:

  • das Geld für die Auszubildenden
    Man nennt dieses Geld auch Gehalt.
  • das Geld für die Ausbildung in der Pflege·einrichtung
    Man nennt das auch praktische Ausbildung.
  • das Geld für die Ausbildung in der Pflege·schule
    Man nennt das auch schulische Ausbildung.
Computer

Frage 6:
Welche Infos müssen ambulante Einrichtungen und stationäre Einrichtungen eingeben?

Ambulante und stationäre Einrichtungen müssen viele Infos eingeben.
Die ersten Infos müssen sie ein Jahr vorher eingeben:
Im Juni vom Vorjahr.
Mit den Infos berechnet der Ausbildungs·fonds
den Umlage·betrag.

Die Infos müssen die Einrichtungen noch mal prüfen:
2 Monate vor Ausbildungs·anfang.
Vielleicht haben sich Dinge verändert.

Sie haben Fragen zu den Infos?
Zum Beispiel:
Welche Infos müssen ambulante Einrichtungen und stationäre Einrichtungen genau eingeben?

Melden Sie sich gerne beim Ausbildungs·fonds.

Krankenhaus

Frage 7:
Welche Infos müssen Kranken·häuser eingeben?

Kranken·häuser müssen nur eine Info eingeben:
Die Zahl der Pflege·auszubildenden.
Alle anderen Infos kommen von
der Kranken·haus·gesellschaft.
Die Kranken·haus·gesellschaft ist ein Verein.
Der Verein arbeitet für die Kranken·häuser.

Sie haben Fragen zu den Infos?
Zum Beispiel:
Welche Infos müssen Kranken·häuser genau eingeben?

Melden Sie sich gerne beim Ausbildungs·fonds.

Pflegeschule

Frage 8:
Welche Infos müssen Pflege·schulen eingeben?

Auch Pflege·schulen müssen Infos eingeben.
Zum Beispiel müssen sie die Schüler·zahl eingeben.
Das müssen sie im Juni vom Vorjahr machen.

Sie haben Fragen zu den Infos?
Zum Beispiel:
Welche Infos müssen Pflege·schulen genau eingeben?

Melden Sie sich gerne beim Ausbildungs·fonds.

Mann im Büro

Frage 9:
Warum müssen so viele Infos eingegeben werden?

Die Infos sind wichtig für den Ausbildungs·fonds.
Mit den Infos kann der Ausbildungs·fonds
die Pflege·einrichtungen besser vergleichen.

Mit den Infos kann der Ausbildungs·fonds außerdem:

  • den Gesamt·finanzierungs·bedarf berechnen.
  • die Umlage·beträge berechnen.
  • Ausgleichs·zahlungen berechnen.
    Die Ausgleichs·zahlungen sind für Ausbildungs·einrichtungen und Pflege·schulen.
Rechnen

Frage 10:
Wie wird der Gesamt·finanzierungs·bedarf berechnet?

Der Gesamt·finanzierungs·bedarf ist
das Geld für alle Pflege·ausbildungen in einem Jahr.
Dieses Geld rechnet der Ausbildungs·fonds zusammen.
Das ist zum Beispiel das Gehalt für die Auszubildenden.

Geld

Frage 11:
Wer bezahlt das Geld für
den Gesamt·finanzierungs·bedarf?

Das Geld für den Gesamt·finanzierungs·bedarf
bezahlen diese 4 Geld·geber:

  • die Kranken·häuser
  • die ambulanten Pflege·einrichtungen und
    die stationären Pflege·einrichtungen
  • das Land Schleswig-Holstein
  • die sozialen Pflege·versicherungen
Rechnen

Frage 12:
Bezahlen alle Einrichtungen
denselben Umlage·betrag?

Die Umlage·beträge sind für jede Einrichtung anders.
Das heißt zum Beispiel:
Kranken·häuser zahlen einen anderen Umlage·betrag
als stationäre und ambulante Einrichtungen.

Sie haben Fragen zu den Umlage·beträgen?

Melden Sie sich gerne beim Ausbildungs·fonds.

10. Januar 2020

Frage 13:
Wann müssen Einrichtungen zum ersten Mal
Geld an den Fonds bezahlen?

Das erste Mal müssen die Einrichtungen
am 10. Januar 2020 Geld an den Fonds zahlen.
Dann startet die neue Pflege·ausbildung.
Einrichtungen sollen das Geld für den Fonds
immer am 10. Tag von einem Monat zahlen.

Hier finden Sie bald mehr Infos dazu.

Krankenhaus

Frage 14:
Bekommen Einrichtungen für den Umlage·betrag
Geld zurück?

Einrichtungen können Geld zurück·bekommen.
Aber: Nur wenn sie Pflege·auszubildende ausbilden.
Kranken·häuser und Pflege·einrichtungen
bekommen dieses Geld:

  • das Gehalt für jeden Auszubildenden
  • einen bestimmten Geld·betrag für die praktische Ausbildung.
    Den Geld·betrag nennt man auch Pauschale.

Pflege·schulen bekommen nur die Pauschale.

31. Januar 2020

Frage 15:
Wann wird die erste Ausgleichs·zahlung gezahlt?

Die erste Ausgleichs·zahlung wird wahrscheinlich
am 31. Januar 2020 gezahlt.
Die Ausgleichs·zahlungen werden immer
am letzten Tag vom Monat gezahlt.

Frau telefoniert

Frage 16:
Was müssen die Einrichtungen bei mehr oder
bei weniger Auszubildenden machen?

Vielleicht gibt es doch mehr oder
es gibt doch weniger Pflege·auszubildende.
Dann müssen die Einrichtungen Bescheid sagen.
Sie müssen das dem Ausbildungs·fonds mitteilen.

Geld

Frage 17:
Was müssen die Einrichtungen bezahlen?

Das neue Pflege·berufe·gesetz gilt ab dem Jahr 2020.
Dann bezahlen alle Pflege·einrichtungen und Kranken·häuser den Umlage·betrag.

In den Einrichtungen gibt es oft schon Auszubildende.
Sie haben ihre Pflege·ausbildung
vor dem Jahr 2020 angefangen.
Für diese Auszubildenden ändert sich nichts.
Für sie wird auch kein Umlage·betrag bezahlt.

Brief

Kontakt & Ansprechpartner

Sie haben Fragen zum Ausbildungs·fonds?
Sie haben Vorschläge für Änderungen?
Melden Sie sich gerne bei uns:

Ausbildungsfonds der Pflegeberufe SH GmbH
Sophienblatt 13-17
24103 Kiel
Telefon:
Fax:
E-Mail:

Computer

Sie haben Fragen zum Portal auf dieser Internet·seite?
Schreiben Sie eine E-Mail an:


Mitarbeiter vom Ausbildungs·fonds

Geschäftsführer
Andreas Brinkmann
Telefon:
E-Mail:

Sachbearbeiter
Omid Rezae
Telefon:
E-Mail:

Sachbearbeiter
Sascha Bürger
Telefon:
E-Mail:

Sachbearbeiter
Tony Templin
Telefon:
E-Mail:

Sachbearbeiter
Sascha Hommel
Telefon:
E-Mail:

Institut für leichte Sprache

Dieser Text in Leichter Sprache ist vom
Institut für Leichte Sprache
Lebenshilfe Schleswig-Holstein e.V.
Kehdenstraße 2-10
24103 Kiel

Zeichen Leichte Sprache von Inclusion Europe

Die Texte in Leichter Sprache sind geprüft.
Das heißt:
Menschen mit Lern·schwierigkeiten lesen die Texte.
Dann sagen sie:

  • Das verstehen wir.
  • Oder: Das verstehen wir nicht.

Danach verbessern die Schreiber die Texte.
Diese Menschen haben die Texte geprüft:
Barbara Larsow
Rüdiger Walter Benkendorf

Leichte Sprache

Die Bilder sind von:
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

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